Warum plötzlich ein Naturschutzgebiet?
Im Rahmen der Bestandsaufnahmen bei der Umsetzung des Neubaugebietes Kleingemünd sind einige seltene Tier- und Pflanzenarten gefunden worden (u.a. der streng geschützte „Körnerbock“), die das Regierungspräsidium veranlasst haben, sich das außerhalb des Neubaugebietes Richtung Neckarsteinach liegende Gebiet genauer anzuschauen. Bei der Bestandsaufnahme sind u.a. verschiedene Fledermausarten in den Streuobstwiesen festgestellt worden.
Werden die Grundstückseigentümer enteignet?
Nein, die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht, sofern nicht der Eigentümer selbst sein Grundstück veräußern möchte.
Darf der Eigentümer sein Grundstück noch bewirtschaften?
Ja, er darf, und er soll es auch. Die seitherige Nutzung genießt Bestandsschutz. Was nicht zulässig ist, ist z.B. eine Umwandlung von Wiese in Garten. Aber die ist durch Gesetzesänderungen der neuen Landesregierung ohnehin unzulässig.
Und der Nutzen?
Neben dem Schutz der Natur haben die Eigentümer die Möglichkeit, ihr Grundstück pflegen zu lassen, und erhalten dafür Geld vom Land.
Wie weit ist das Verfahren?
Wir stehen noch ganz am Anfang. Das Regierungspräsidium wird zunächst die „Träger öffentlicher Belange“, das sind zum Beispiel Landratsamt, IHK, Telekom, Stromunternehmen usw. anhören.
Grossen Einfluss hierbei hat der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd, insbesondere auch was die Nutzungseinschränkungen anbetrifft.
Wie wird der Bürger beteiligt?
Unabhängig von der Beteiligung des Gemeinderats hat im Rahmen der Offenlage jeder das Recht, Einwendungen geltend zu machen. Und jeder Einwendende (oder Vorschlagende) bekommt vom Regierungspräsidium eine Antwort.
In einem Katalog werden alle EInwendungen der Regierungspräsidentin vorgelegt, die diese dann beurteilt und abschließend entscheidet.
Welche Nutzungseinschränkungen sind denkbar?
Schauen wir einfach mal, was in anderen Naturschutzgebieten in Neckargemünd verboten ist:
Naturschutzgebiet Felsenberg: Verbot von Modellflug, von Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen, von Erholungseinrichtungen (Feuerstellen, Bänke, Schutzhütten…), Einschränkung von Großveranstaltungen (Flugtage, Sonnwendfeiern, Wandertage…)
Naturschutzgebiet Sotten: Einschränkung von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Futterstellen, Wildäcker…), Verbot von Düngung, von Wegebau, von Bioziden, Festlegung der „bisherigen Art und Umfang (und Intensität)“, Einschränkung von Baumartenwahl, Verbot von Verlassen der Wege, von Modellbooten, von Modellflug, von Segelflug, von Motorflug, von Gleitschirmfliegen, Drachenfliegen, von Reiten
Naturschutzgebiet Elsenzaue: Verbot von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze, Futterstellen, Wildäcker…), Festlegung der „bisherigen Art und Umfang (und Intensität)“, Verbot von Wasserfahrzeugen, von Modellflug, von Straßenverkehr, Einschränkung von Verlassen der Wege, Einschränkung von Reiten
Auf den Seiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg kann man sich übrigens einen tollen Überblick über die Schutzgebiete in Baden-Württemberg verschaffen.
Wieviele Naturschutzgebiete und Biotope gibt es in Neckargemünd?
Bislang haben drei Naturschutzgebiete, die etwa 2 % der Gemarkungsfläche ausmachen 70 % der Gemarkungsfläche ist Landschaftsschutzgebiet. In Neckargemünd sind 134 Biotope „Offenland“ und 49 Waldbiotope kartiert.